Bergschadensrecht

Immer wieder treten Beschädigungen an Immobilien im Ruhrgebiet durch den vergangenen Steinkohleabbau auf. Diese zeigen sich häufig durch Risse im Mauerwerk und/ oder Gebäudeschieflagen. Mittlerweile werden Bergschäden oftmals im Rahmen von Sanierungen und Renovierungen entdeckt. Ich begleite Sie durch das gesamte Verfahren, von der Schadenermittlung bis zur abschließenden Regulierung.

Folgende Bergschadensersatzansprüche können sich ergeben:

  • Schadenersatz in Geld
  • Reparatur bzw. Wiederherstellung durch die RAG AG
  • Schieflagenentschädigung
  • Merkantiler Minderwert, wegen Verkehrswertreduzierung
  • Erhöhte Reinigungskosten wegen Bergschäden