Ich bin in sämtlichen Bereichen von Beurkundungen und Beglaubigungen als Notar tätig. Dabei ist es meine Aufgabe als Notar unabhängig und unparteiisch den Willen der Beteiligten zu erforschen um im Anschluss eine rechtssichere und interessengerechte Lösung zu finden.

Bei der Wahl „Ihres“ Notars sind Sie frei, unabhängig vom Ort oder Amtssitz des Notars. Sämtliche Notare sind verpflichtet, die gleichen Gebühren zu erheben.

Insbesondere sind wir in folgenden notariellen Fachbereichen tätig:

  • Immobilien
  • Ehe und Familie
  • Vorsorge
  • Unternehmen / Gesellschaftsrecht

 

Die Notargebühren hat der Gesetzgeber geregelt. Die Berechnung erfolgt verpflichtend gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 BNotO nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz ( GNotKG ). 

Gerne berechnen wir Ihnen vor Auftragserteilung die anfallenden Gebühren.