Wer nicht über ein völlig unerhebliches Vermögen verfügt, sollte zu Lebzeiten seinen Nachlass regeln. Ohne Regelung gilt die gesetzliche Erbfolge, die häufig nicht im Interesse des Erblassers ist.

Nachlassregelung

Ob ein Testament, Berliner Testament oder Erbvertrag die richtige Wahl für Sie ist, sollte im Rahmen einer individuellen Beratung erörtert werden. Auch die korrekte Anordnung eines Vermächtnis oder  der Testamentsvollstreckung bedarf konkreter Rechtskenntnisse. Gerne unterstütze ich Sie dabei und zeige Ihnen verschiedene Lösungsmöglichkeiten für eine wasserdichte letztwillige Verfügung.

vorweggenommene Erbfolge

Um eine optimale steuerliche Gestaltung für den eigenen Nachlass zu erzielen sollte frühzeitig eine erbrechtliche Beratung in Anspruch genommen werden. Dies ist unabhängig von der Errichtung eines Testament oder Erbvertrag. Nicht selten spielt die Vermögensübertragung zu Lebzeiten sog. vorweggenommene Erbfolge eine entscheidende Rolle.

Pflichtteil

Sind z.B. der Ehepartner oder Kinder bei einem Testament oder einem Erbvertrag von der Erbfolge ausgenommen, steht ihnen der Pflichtteil laut Gesetz zu. Der Pflichtteil beläuft sich immer auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Sollten Sie bei einem Testament oder Erbvertrag unberücksichtigt sein - also „enterbt“ sein – oder als Erbe mit der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen konfrontiert sein, nehmen Sie zur außergerichtlichen und notfalls gerichtlichen Interessenvertretung  gerne mit mir Kontakt auf.

Erbauseinandersetzung

Um eine Teilungsversteigerung von Immobilienbesitz oder ein Klageverfahren zu vermeiden, muss sich die Erbengemeinschaft auseinandersetzen. Damit für Sie eine interessengerechte und auch erfolgreiche Erbauseinandersetzung stattfindet ist juristische Beratung und Vertretung erforderlich.