Bei der Wahl „Ihres“ Notars sind Sie frei, unabhängig vom Ort oder Amtssitz des Notars.

Erben und Vererben

  • Errichtung von Testamenten oder Erbverträgen
  • Beantragung von Erbscheinen
  • Erbteilsverkäufe
  • Ausschlagung der Erbschaft